KCRA-RAIL LTD.
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UNSERE AGB`S

Gültig ab 26.01.2016

1) Geltungsbereich

a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Firma KCRA-RAIL Ltd. – im folgenden Auftragnehmer genannt – und dem jeweiligen Auftraggeber. 

2) Leistungsgegenstand & Leistungsumfang

a) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen für den Eisenbahnbetriebsdienst. Diese umfassen z.B. Dienstleistungen als Eisenbahnfahrzeugführer nach VDV-Schrift 753, Rangierbegleiter, Zugführer / Rangierbegleiter im Rahmen von Zugfahrten, Wagenprüfer G & P  und Bremsprobenberechtigten G & P+Mg.
 
b) Die Leistung des Auftragnehmers begründet sich aus dem schriftlichen Auftrag des 
Auftraggebers oder einem zwischen beiden Vertragsparteien abgeschlossenen Rahmenvertrag. Aus diesen ergeben sich auch die Leistungsdauer, Beginn und Ende der Leistung sowie die Orte der Leistungserbringung. 
 
c) Weiterhin ergeben sich aus dem Auftrag bzw. Rahmenvertrag die notwendigen Qualifikationen des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer. 

d) Ein Anspruch auf bestimmte Qualifikationen besteht nicht. Insofern kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn bestimmte Qualifikationen nicht verfügbar sind.

3) Auftragsdauer

Der Auftragnehmer ist nur in dem vereinbarten Leistungszeitraum zur Leistung verpflichtet. Bei nicht durch den Auftragnehmer zu vertretenden Verzögerungen ist er zu einem Abbruch der Leistungen nach vorheriger fernmündlicher Ankündigung bei dem Auftraggeber berechtigt. ​

4) Leistungsdurchführung

a) Der Auftragnehmer stellt das zur Leistungserbringung erforderliche Personal. Dieses Personal kann der Auftragnehmer in eigener Person, durch Mitarbeiter, Aushilfen oder Unterauftragnehmer zur Verfügung stellen. Dieses Personal ist nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert und diesem nicht zur Arbeitsleistung überlassen.

b) Dieses erstreckt sich auch auf die Qualifikationen des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer. 

c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Nachweise für Tätigkeiten im Bahnbetrieb vor oder spätestens mit der Leistungsübertragung auszuhändigen oder rechtzeitig zu übersenden. 


d) Der Auftraggeber wird durch diese Bestimmungen nicht von seinen Pflichten als Eisenbahnverkehrsunternehmen entbunden. 


e) Die Überwachung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen führt das verantwortliche Eisenbahnverkehrsunternehmen oder der verantwortliche Eisenbahnbetriebsleiter durch und unterrichtet den Auftragnehmer über notwendige Schritte. 


​f) Ein Schadensersatzanspruch kann aus eventuell notwendigen Schritten nicht begründet werden. 

5) Sozialversicherungspflichten

a) Zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer einschließlich des eingesetzten Personals ist kein Arbeitsvertrag vereinbart oder gewollt und wird somit auch nicht begründet. 
 
b) Der Auftragnehmer ist selbst für alle sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Belange verantwortlich. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Verpflichtungen in diesem Zusammenhang frei. 
 
c) Der Auftragnehmer garantiert, dass seine Mitarbeiter über den gesetzlichen Mindestlohn entlohnt werden. Dem Auftraggeber wird diesbezüglich auf Wunsch die Einsicht in die gültigen Arbeitsverträge der Mitarbeiter des Auftragnehmers gewährt.

6) Leistungsvergütung

a) Der Auftragnehmer vereinbart mit dem Auftraggeber einen zu vergütenden Netto-Stundensatz. Dieser Stundensatz enthält die Vergütung für die Arbeitsleistung, notwendige Reisekosten zum bzw. vom Einsatzort sowie die Übernachtungskosten am Einsatzort. Die aktuell gültigen Stundensätze sind öffentlich auf der Website unter www.kcra-rail.co.uk ausgewiesen.

b) Entstehen dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers weitere Kosten oder Barauslagen, so werden diese dem Auftragnehmer zum Selbstkostenpreis erstattet.

c) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für durchgeführte Leistungen eine Rechnung. Mit dieser Rechnung wird der Netto-Stundensatz zzgl. die jeweils gültige Mehrwertsteuer von 19% abgerechnet.

d) Für jede begonnene Schicht gilt eine Mindestabrechnungszeit von 8,0 Zeitstunden als vereinbart. Abweichungen hiervon müssen schriftlich vereinbart werden. Im Übrigen gilt (8) „Schadensersatz bei Widerruf oder Leistungskürzung.

e) Der Auftraggeber gleicht die Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum unbar auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes, bei einem deutschen Geldinstitut geführtes Konto aus. Als spätestes Eingangssatum gilt grundsätzlich der Tag des Geldeinganges bei dem Auftragnehmer.

f) Zahlungsabzüge durch den Auftraggeber sind nicht zulässig. Skontoabzüge sind nur in dem auf der Rechnung angegebenen Umfang zulässig.

g) Bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Verzugszins i.H.v. 8% über dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

h) Bei Zahlungsverzug von mehr als 20 Tagen oder dem Erreichen einer fälligen Forderungssumme von mehr als 2 durchschnittlichen Monatsrechnungen ist der Auftragnehmer ohne vorherigen Auftragswiderruf von der Leistung befreit. i) Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an andere abzutreten.

7) Haftung des Auftragnehmers

a) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern nicht für die Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers gehaftet wird. 
 
b) Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für sonstige Eisenbahndienstleister. 
 
c) Für Schadensfälle, deren Regulierung der Betriebshaftpflichtversicherung obliegen, gelten die Haftungsgrenzen der Versicherungsgesellschaft. Eine darüberhinausgehende Haftung erfolgt nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht für die Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers gehaftet wird. 
 
d) Für Vermögensschadensfälle gilt eine Haftungsgrenze in Höhe des fünffachen Leistungsteilwertes (betroffene Schicht), jedoch maximal des Auftragswertes. 
 
e) Für Schäden aus Unfällen im Bahnbetrieb, welche nicht durch ein betrieblich/technisches Fehlverhalten des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer entstanden sind, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
 
f) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für Schäden seiner Erfüllungsgehilfen in demselben Umfang. 
 
g) Bei unvorhergesehenen Ausfällen bei dem Auftragnehmer, z.B. durch Unfälle im Bahnbetrieb, widrige Witterungsbedingungen und Störungen im Betriebsablauf o.ä. ist der Auftragnehmer nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ist hierdurch nicht begründet.

8) Schadensersatz bei Auftragswiederruf und Leistungskürzung

a) Ein Auftragswiderruf und Leistungskürzung ist nur in der Schriftform zugelassen. 
 
b) Bei Auftragswiderruf ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Dieser beträgt bei einem Widerruf von
bis 72h vor Leistungsbeginn 50 % des Auftragswertes
bis 48h vor Leistungsbeginn 75% des Auftragswertes
ab 24h vor Leistungsbeginn 100% des Auftragswertes
 
c) Von der Pflicht des Schadensersatzes ist der Auftraggeber befreit, wenn er einen Ersatzauftrag erteilt.

9) Verschwiegenheitspflicht

a) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, über die im Rahmen der Tätigkeit bekanntgewordenen internen Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren. 
 
b) Die Verschwiegenheitspflicht endet nicht mit dem Ende eines Auftrages, sondern besteht darüber hinaus uneingeschränkt fort. Der Auftragnehmer belehrt seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer entsprechend. Der Auftraggeber belehrt auch seine Mitarbeiter dementsprechend. 
 
c) Die Verschwiegenheitspflicht betrifft alle finanziellen Dinge, technischen Lösungen und Innovationen sowie übliche Verhaltensweisen und Inhalt sowie Umfang von geschlossenen und beendeten Verträgen und ausgeführten Aufträgen.

10) Sonstige Bestimmungen

a) Änderungen dieser AGB bedürfen stets der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht zugelassen und wirkungslos. Einzel- oder rahmenvertraglich geschlossene Vereinbarungen gehen jedoch den Bestimmungen dieser AGB vor. 
 
b) Änderungen der AGB von Seiten des Auftragnehmers werden dem Auftraggeber in schriftlicher Form bekanntgegeben. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von einem Monat schriftlich widersprochen hat. Der Widerruf ist rechtzeitig abzusenden. Als Übermittlungswege dienen der Postversand (Einschreiben), Fax- und E-Mailversand. 
 
c) Zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird ausdrücklich kein Konkurrenzverbot vereinbart. Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für Wettbewerber des Auftraggebers tätig zu sein. 
 
d) Mit gesonderter Vereinbarung kann dieses Wettbewerbsverbot nur durch einen Rahmenvertrag eingeschränkt oder aufgehoben werden, wenn von Seiten des Auftraggebers begründete Interessen berührt werden. Die Interessen beider Seiten sind bei einer solchen gesonderten Vereinbarung zu wahren. Unternehmen, für die ein Konkurrenzverbot vereinbart wird, sind grundsätzlich mit der vollen Firma und Anschrift zu nennen.

11) Gerichtsstand

a) Für eventuelle Auseinandersetzungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Inlandskunden und Auslandskunden gilt der vorstehende Satz gleichermaßen. 
 
b) Für gerichtlich zu klärende Auseinandersetzungen gilt als Gerichtsstand der Unternehmenssitz des Klägers als vereinbart. Abweichend hiervon gilt der Unternehmenssitz der anderen Partei als vereinbart, falls der Gerichtsstand dadurch außerhalb des Rechtsgebiets der Bundesrepublik Deutschland liegen würde.

12) Salvatorische Klausel

a) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. 
 
b) Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Bestimmung ein Teil unwirksam wird, der andere Teil aber weiterhin wirksam bleibt. 
 
c) In einem solchen Fall wird der ungültige bzw. unwirksame Teil dieser Bestimmungen von den Vertragsparteien oder dem Auftragnehmer durch eine Bestimmung ersetzt, welche dem Zweck der Geschäftsbeziehungen beider Vertragsparteien am nächsten kommt und die übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht beeinträchtigt. ​

​WIR freuen uns sie bald wiederzusehen!


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